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Veranstaltungen

Anschluss an den Portalverbund.NRW

Kommunale Behörden erfüllen vielfältige Aufgaben. Direkt die richtige Info, passend die zuständige Stelle -- wie das klappt? Durch den Leistungskatalog der öffentlichen Verwaltung (Leika)! Jede Behörde muss ihr Angebot einfach an zentraler Stelle verknüpfen, und schon funktioniert die Zuordnung:

  • In der Behördenrufnummer 115,
  • in der Verwaltungssuchmaschine.NRW,
  • im europaweiten Portalverbund!


Es ist alles da:

  • Die kommunalen IT-Dienstleister im KDN kennen das Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund und stehen den Kommunen in NRW unterstützend zur Seite.
  • In einer Veranstaltungsreihe vom KDN in Kooperation mit seinen Mitgliedern regio iT, SIT und krz sowie mit d-NRW steht im Fokus steht die Frage: Wie ermittle ich für die Leistungen meiner Behörde die passenden Nummern aus dem bundesweiten Leistungskatalog?
Wo erfahre ich über derzeitige technische Arbeiten am Portalverbund.NRW?
Schreiben Sie als kommunale OZG-Ansprechperson eine Mail, um Zugangsdaten zu erhalten zu den technischen Infoseiten zum Portalverbund.NRW 
Publikation: Kommunale Leistungen im Portalverbund.NRW

über den Zusammenschluss der Portale in Nordrhein-Westfalen und die gemeinsame Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes: https://www.vdz.org/digitalisierung-der-verwaltung/kommunale-leistungen-im-portalverbund-nrw

Inhalt dieser Seite
 

Unterlagen der Veranstaltungsreihe

Wie kann meine Kommune am Portalverbund teilnehmen?

zum Beispiel mit dem Kommunalportal.NRW!

Häufige Fragen zur Teilnahme der Kommunen am Portalverbund.NRW

Welche Leistungen muss meine Kommune umsetzen?

Hier finden Sie alle Details: https://ozg.kdn.de/kommunen

Ich koordiniere in meiner Kommune das OZG. Wo anfangen?

Unser Leitfaden "In 5 Steps zum OZG" gibt einen Überblick: https://www.kdn.de/fileadmin/user_upload/10_Blog/Blog-Template_5_Steps_OZG.pdf

Weitere FAQ zum Thema Portalverbund

Nein. Sie können mit einer Dienste-Seite mehrere Leistungsschlüssel (Leika-IDs) verbinden. Ein Muster finden Sie hier: https://kdn-testkommune.kommunalportal.nrw/

Die Pflege der an den Portalverbund gelieferten Informationen liegt in der Hoheit der jeweiligen Kommune.

Es bedarf für jede Kommune:

  • eine zentrale Stelle, die Änderungen der zentral bereitgestellten Beschreibungen überwacht
    • diese Stelle
      • kann für kleine Kommunen auch bei ihrem Landkreis oder IT-Dienstleister liegen.
      • ist in der Regel auch zentrale OZG-Ansprechperson bzw. OZG-Team
      • hat einen übergreifenden Blick auf den Gesamtmechanismus und Änderungen, die eine große Zahl Leikas betreffen
      • stimmt den hausinternen Redaktionsprozess mit den Fachbereichen ab
      • leitet nötigenfalls periodische Änderungs-Zusammenfassungen an die Fachbereiche weiter (sofern die Fachbereiche diese nicht von sich aus erstellen)
      • ist Ansprechstelle zu Portalverbund-Themen gegenüber landesweiten Stellen (KDN, d-NRW etc.), auch bei Leika-Bedarfsmeldungen
      • ist herzlich eingeladen zu monatlichen interkommunalen Austauschrunden unter ihresgleichen, Anmeldung unter: https://www.kdn.de/veranstaltungen/termine/
  • eine Verteilstruktur an die zuständigen Fachbereiche

organisatorische Varianten sind:

  • eine zentrale Stelle je Kommune übernimmt die Pflege in Abstimmung mit den Fachbereichen
  • größere Städte: die jeweiligen Fachbereiche haben eine eigene Stelle zur Pflege der Daten 
  • Landkreise oder kommunale IT-Dienstleister koordinieren die Pflege für ihre Kommunen
Die Anzahl der Portale ist hier gar nicht wichtig, sondern die Frage: Welcher Online-Dienst gehört zu welcher Leistung meiner Kommune?

Diese Frage beantwortet der Portalverbund. Die Antwort auf diese Frage stellen Sie auf folgendem Weg bereit:

  • Eine zentrale Portalverbund-Datenquelle Ihrer Kommune für die Verknüpfung Ihrer Leistungen und Zuständigkeiten
    • Dies kann ein CMS sein oder ein Portal, wie das BIS im Kommunalportal.NRW
  • Verlinkung von diesem zentralen Datentopf Ihrer Kommune mit den Online-Diensten, egal wo diese letztlich liegen:
    • Bei Ihnen
    • Im Kommunaportal.NRW
    • Auf einem Landesportal wie z.B. Bauportal
    • In einem anderen Bundesland als EfA-Dienst
    • unter https://ozg.kdn.de/kommunen


Die Verwirrung zwischen „Portal“ und „Onlinedienst“ ist meines Erachtens aus den Abfragen gewisser Projekte im WSP und Sozialportal entstanden. Bei diesen Abfragen ist das Vorgehen anders als oben beschrieben: Es wird nicht darauf vertraut, dass jede unserer 429 Kommunen in der Lage ist, kurzfristig eine solche Datenquelle vorzuhalten, sondern die Verknüpfungen werden nach den Abfragen direkt im NRW-zentralen Datentopf des Portalverbund.NRW eingetragen. Persönlich nenne ich diese Alternative die „Holzhammer-Methode“. Sie ermöglicht zwar kurzfristige flächendeckende Verbreitung, was zu unterstützen ist. Nachhaltig ist der oben beschriebene Weg, alle Kommunen zu befähigen, ihre Daten selbst zu pflegen ohne bei jeder Änderung über die Landesredaktion gehen zu müssen. Das ist das Ziel unserer Veranstaltungsreihe.

Die ZuFi-API enthält Neuerungen im Leika mit Änderungsdatum.

  • Sie können die ZuFi-API verwenden, wie im Handbuch zur Teilnahme am Portalverbund (zugänglich unter ozg.nrw) 
  • die offene Datenbank des KDN bedient sich ebenfalls der ZuFi-API. Die Daten in der Liste der Leikas unter dem Detail einer Kommune stammen teilweise aus dieser API, z.B. für Aachen hier: https://ozg.kdn.de/kommunen/details/aachen . In der Spalte "Landesredaktion letzte Änderung" sehen sie, welche zentral bereitgestellten Leistungsbeschreibungen wann geändert wurden. Wir haben vor, diese Liste um eine Sortiermöglichkeit nach Änderungsdatum zu erweitern.
  • die Query der Abfrage der ZuFi-API können Kommunen für sich erweitern (z.B. gefiltert nach bestimmtem Zeitraum)

Diese muss jede Kommune periodisch prüfen (lassen).

Das Aktualisierungsdatum der ZuFi-API weist darauf hin, dass sich etwas geändert hat, zeigt aber nicht, WAS sich geändert hat.

  • Was genau sich an zentral bereitgestellten Texten im Vergleich zu zentralen Vorversionen jeweils geändert hat, ist für die Landesredaktion.NRW und sogar über den Bundesredaktions-RSS-Feed auch nicht ersichtlich.
  • Die Fachbereiche können aber ihre eigenen Texte zu einer Leistung mit den zentral bereitgestellten vergleichen, z.B. über den Weg eines Dokumenten-Abgleichs.

Eine Übernahmemöglichkeit "per Knopfdruck" steht auf unserer Roadmap. Bis dahin lautet die Maxime: Copy, Paste, Adapt...!

Die Leistungsbeschreibungen der Landes- und Bundesredaktionen sind Open Data, ohne Copyright. Der jeweilige Freigabevermerk enthält Hinweise darauf, ob ein Ministerium in der Fachaufsicht den Text freigegeben hat.

Das Handbuch richtet sich an IT-Dienstleister und befindet sich hier: https://ozg.nrw/service/dokumente

Ja, inzwischen sind über 100 Kommunen in NRW an den Portalverbund angeschlossen, z.B. https://www.werl.de/! Ziel ist, dass alle 427 Kommunen bis spätestens Ende 2022 angeschlossen sind. 

Ja. Aber nur die Leistungen, für die Sie auch im Vollzug zuständig sind. Eine Liste dieser Leistungen finden Sie im Detail Ihrer Kommune unter https://ozg.kdn.de/kommunen .

Das hängt davon ab, wie der jeweilige Dienst in Ihren Internetauftritt eingebunden ist.

Das können Sie en passant machen, die Hauptaufgabe besteht darin, dass Sie die auf https://ozg.kdn.de/kommunen/details/IhreKommune angegebenen Leika-Schlüssel in ihrem Content Management System (CMS) mit Ansprechpunkten (Kontaktdaten und weiteren Infos) verknüpfen und die Schnittstelle der Landesredaktion@d-NRW bekanntgeben.

Die Frage sollte nicht sein „ob“, sondern „wie“ sie die gesetzlichen Verpflichtungen erfüllen (wink) Scherz beiseite, Ihr erster Ansprechpartner ist Ihr kommunaler IT-Dienstleister als Full-Service-Provider.

Vereinbaren Sie mit Ihrem Dienstleister eine Roadmap zur Ertüchtigung Ihres kommunalen Content Management Systems, falls Sie dort noch keine Möglichkeit haben, Leistungsschlüssel (Leika-Nummern) zu verknüpfen, und teilen Sie d-NRW die Schnittstelle mit.

Ja. Denn auch wenn die Kommune Dritte mit dem Erbringen einer Leistung (wie etwa Müllabfuhr) beauftragt hat, so bleibt die Kommune doch verantwortlich für die Erbringung der Leistung. Somit müssen alle Leistungen in Verantwortung der Kommunen, ganz egal wer sie letztlich erfüllt, in den Portalverbund eingetragen werden.

Der Portalverbund ist mehr als nur Suchen & Finden!

Eine Beschreibung aller Komponenten im Portalverbund.NRW finden Sie hier: https://ozg.nrw/service/dokumente


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Zusammensetzung der Teilnehmenden der Portalverbund-Infoveranstaltung am 01.12.2020

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