Liebe OZG-Mitstreiter*innen,
die OZG-Leistung „Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände“ wurde vom Themenfeld-federführenden Land Hamburg umgesetzt. An der Umsetzung waren auch Fachexpert*innen aus NRW beteiligt. Die OZG-Leistung enthält diverse LeiKa-Leistungen, welche sich an die Zielgruppe "Unternehmen" richten. Diese werden im WSP.NRW umgesetzt.
Es gibt jedoch eine LeiKa, die sich ausschließlich an private Antragssteller (d. h. natürliche Personen) wendet – die Abbrenngenehmigung für private Feuerwerke (Ausnahme vom Verbot des Abbrennens pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 Zulassung (LeiKa-ID 99089045007000)).
Da diese LeiKa-Leistung nach Hamburger Recht dort nicht angeboten wird, hat sich Hamburg mit der Bitte an NRW gewandt, hier eine oder mehrere Kommunen zu finden, die interessiert sind, den entwickelten Dienst in der Praxis testen und zu pilotieren.
- Der Antrag ist bereits online einsehbar: https://stage.afm.hamburg.de/intelliform/forms/go/standard/pfw_privatesfeuerwerk/pfw_privatesfeuerwerk/index
- Mit der Beantwortung dieser Abfrage erklären Sie Ihr Interesse an der Pilotierung des Dienstes, Sie gehen noch keinerlei Verpflichtungen ein.
- Die Pilotierung des Dienstes ist für Ihre Kommune selbstverständlich mit keinerlei Kosten verbunden.
Von kommunalen Fachexpert*innen haben wir bereits den Hinweis erhalten, dass dieser Dienst in der Zuständigkeit der kommunalen Ordnungsbehörden liegt.
Folgende konkrete To-Dos stehen in einem nächsten Schritt an, sollten Sie die Pilotierung übernehmen wollen:
- Zuständigkeitsfindung:
- Einpflegen der Leistungsbeschreibung auf Ihrem kommunalen Portal/kommunaler Website (diese liegt bereits vor und kann nachgenutzt werden)
- Konfiguration der sonstigen Webseiten der Behörde zum entsprechenden Onlinedienst
- Verlinkung der URL vom Onlinedienst an den entsprechenden Stellen in Ihrem kommunalen Portal/auf Ihrer kommunalen Website
- Hinterlegung des Onlinedienstes im Portalverbund über ein entsprechendes RDFa-Tag bzw. die XZuFi-Schnittstelle zur VSM (gegebenenfalls kann auch die Landesredaktion die Zuständigkeit händisch in der VSM hinterlegen)
- Benennung eines Funktionspostfaches pro empfangende Stelle/Kommune/Behörde
- Benennung der fachlichen und technischen Ansprechpartner
- Informationen zum Antragsrouting:
- Das Antragsrouting funktioniert in dieser Reihenfolge:
- In der Vorbereitungsphase nennen Sie ein Funktionspostfach (FuPo) mit fachlichen und technischen Ansprechpartnern. Über dieses Funktionspostfach werden Sie zukünftig über neue Anträge informiert.
- Anschließend erhalten Sie von Hamburg ein Passwort. Mit diesem können Sie alle gestellten Anträge herunterladen.
- Nach der Fertigstellung und des elektronischen Absendens des Antrags durch Antragstellende wird der Antrag in der dDataBox abgelegt.
- Die dDataBox benachrichtigt Sie über das FuPo, dass ein neuer Antrag vorliegt. In der E-Mail befindet sich auch ein Link (Gültigkeitsdauer 4 Wochen), um den Antrag inkl. Anhänge (als Zip-Datei) runterzuladen.
- Durch die Eingabe des Passwortes können Sie die Zip-Datei runterladen.
- Sie entpacken die Zip-Datei auf Ihrem Rechner und können den Antrag wie gewohnt weiterverarbeiten.
- Das Antragsrouting funktioniert in dieser Reihenfolge:
Melden Sie sich bis zum 15.07. per E-Mail, sollten Sie grundsätzlich Interesse haben, den Dienst aus Hamburg zu pilotieren! Dies gilt selbstverständlich auch, wenn Sie weitere Fragen haben.
Vielen Dank und herzliche Grüße
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